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Bauwerksbücher

Seit 2024 besteht für zahlreiche Wiener Gebäude die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuches. Objekte, die vor 1919 errichtet wurden, benötigen dieses bis Ende 2027, Gebäude aus den Jahren 1919 bis 1945 bis spätestens Ende 2030. Als Eigentümer oder Hausverwaltung sind Sie für die fristgerechte Erstellung verantwortlich – wir unterstützen Sie dabei unkompliziert und zuverlässig.


​Von der Aushebung der Bauakte bei der Baupolizei über die Digitalisierung sämtlicher Unterlagen bis hin zur vollständigen Erstellung des Bauwerksbuches erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand. Schnell, effizient und rechtssicher kümmern wir uns um die notwendige Dokumentation für Ihre Immobilie, damit Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

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